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Vom k.k. Ärar zum Bundesschatz?

Vom k.k. Ärar zum Bundesschatz? Law

Vom k.k. Ärar zum Bundesschatz?

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Die vorgesehene Auseinandersetzung des Staatsverm?gens der ehemaligen Habsburgermonarchie zwischen Bund und L?ndern - 1920 im Bundesverfassungsgesetz betreffend den ?bergang zu einer bundesstaatlichen Verfassung in ? 11 Abs 2 zweiter Halbsatz - habe bis heute nicht stattgefunden. Dies hielt 2002 ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs fest.Demgegen?ber zeigt die vorliegende rechtshistorische Studie unter umfassender Ber?cksichtigung der archivalischen ?berlieferung sowie der juristischen, politischen und verwaltungsinternen Diskurse von 1918 bis 1925, dass sich die 1920 geplante Verm?gensauseinandersetzung in ?bereinstimmung mit der zeitgen?ssischen rechtswissenschaftlichen Lehre ausschlie?lich auf das Verwaltungsverm?gen - und nicht etwa auf das gesamte ehemalige Staatsverm?gen - bezog.Nachdem einleitend das sehr heterogene Staats- und Landesverm?gen bis zum Ende der Monarchie definiert und die Eigentumsentwicklung bis zum 1. Oktober 1920 nachvollzogen worden ist, beschreibt die Arbeit eingehend das Zustandekommen des einschl?gigen ? 11 ?G 1920: Eine Auseinandersetzung auch des Finanzverm?gens der ?sterreichischen Monarchie stand weder 1920 noch in den Folgejahren jemals zur Debatte und w?re aufgrund des v?lkerrechtlichen Rahmens (Vertrag von Saint-Germain, Genfer Protokolle) auch gar nicht m?glich gewesen, zumal in diesem Fall nicht nur die Aktiven, sondern ebenso die weitaus h?heren Passiven der Habsburgermonarchie h?tten aufgeteilt werden m?ssen. Die geplante Auseinandersetzung des Verwaltungsverm?gens fand schlie?lich 1925 im Zuge der B-VG-Novelle, des damit einhergehenden Inkrafttretens der Kompetenzverteilung zwischen Bund und L?ndern sowie der "Verl?nderung" der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den L?ndern tats?chlich statt, wenngleich in einer f?r die L?nder nachteiligeren Form als 1920 vorgesehen.Zudem wird dargelegt, dass die bereits 1919 von Tirol, Salzburg und Wien erfolglos geltend gemachten Anspr?che auf Teile des ehemals hof?rarischen Verm?gens in keinem Zusammenhang mit der Frage der Verm?gensauseinandersetzung im Bundesstaat standen, zumal zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des B-VG der Kriegsgesch?digtenfonds als dessen Eigent?mer aufschien.
Product details
Binding:
Paperback
Edition:
1
Number of Pages:
316
Publication Date:
2015-06-30
Publisher:
new academic press
Languages:
Original: German
ISBN10:
3700319363
ISBN13:
9783700319368
Weight:
444 g
Height:
154 cm
Width:
228 cm
Thickness:
20 cm
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