Placeholder text
GmbH-Gesetz
GmbH-Gesetz
0 - Used - good
Description
Der Lutter/Hommelhoff setzt für das GmbH-Recht Maßstäbe. Kompakt gestaltet, aber hochmodern und randvoll mit komplexem Inhalt. Effizient und leistungsfähig. Stärker als manch ein "Großer".
Effizienz als TrumpfAls kompakter Kurzkommentar mit hohem Qualitätsanspruch erfüllt der Lutter/Hommelhoff alle Bedürfnisse der Praxis: Über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung wird zuverlässig informiert, Unstreitiges ist in gebotener Kürze, offene Fragen sind in angemessener Tiefe kommentiert. Gespickt mit richtungsweisenden Lösungen.
Der Lutter/Hommelhoff bringt alles auf den Punkt
Unprätentiös in der Sprache Klar positioniert in der Sache Praxisorientiert gewichtet
Auch praxisrelevante Regelungen jenseits des GmbH-Gesetzes werden im Lutter/Hommelhoff präzise und topaktuell behandelt, z.B.:
Bilanzrecht der GmbH Rechnungslegungspublizität mit den Sanktionen bei Pflichtverstößen Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzrecht der Gesellschafterfremdfinanzierung
Aktuelles - mit laufenden Online-Updates und Online-First-Kommentierungen
Seit Erscheinen der 20. Auflage des Lutter/Hommelhoff gab es zahlreiche neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Damit der "Lutter/Hommelhoff" seinen Nutzern über das Printwerk hinaus ein zuverlässiger und aktueller Begleiter ist, weisen die Autoren auf die wichtigsten Neuerungen regelmäßig in der Online-Fassung des Kommentars hin. Aktuell wurden z.B. das FISG, FüPoG II und DiRUG berücksichtigt. Eine Übersicht über die wichtigsten Aktualisierungen finden Sie in unserem Leserhinweis.
Leserhinweis - Online-Aktualisierungen Lutter/Hommelhoff GmbHG, 20. Auflage
Seit Erscheinen der 20. Auflage des Lutter/Hommelhoff gab es zahlreiche neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Damit der "Lutter/Hommelhoff" seinen Nutzern über das Printwerk hinaus ein zuverlässiger und aktueller Begleiter ist, weisen die Autoren auf die wichtigsten Neuerungen regelmäßig in der Online-Fassung des Kommentars hin. So wurden etwa in der Vergangenheit schon die Neuerungen durch die Corona-Gesetzgebung oder auch das SanInsFoG sowie wichtige Rechtsprechung berücksichtigt.
Anlässlich der Neuregelungen durch das FüPoG II wird nun mit § 77a GmbHG nF erstmals eine vollständige neue Kurzkommentierung online vorgelegt und auch die Kommentierung des § 36 GmbHG nF wurde damit einhergehend auf neuesten Stand gebracht. Zudem wurde § 2 GmbHG sowie der dazugehörige Anhang mit den Musterprotokollen anlässlich des DiRUG komplett neu bearbeitet. Zwar treten die der Kommentierung zugrundeliegenden Neuregelungen erst zum 1.8.2022 in Kraft, allerdings ist die "Online-Gründung" bereits jetzt Gegenstand zahlreicher Diskussionen, so dass der Lutter/Hommelhoff hier nicht fehlen darf.
Übersicht über die wichtigsten Online-Aktualisierungen im Lutter/Hommelhoff:
COVInsAG/AufbhG 2021: Zahlreiche Hinweise finden sich in den Kommentierungen aufgrund der "Corona-Sonderregelungen" durch das COVID-19-Gesetz vom 27.3.2020 (BGBl I 569) - so etwa von Bayer zur präsenzlosen Beschlussfassung (§ 48 Rn 23.1) und von Kleindiek zur Geschäftsleiterhaftung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG (§ 64 Rn 35.1), zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch § 1 COVInsAG (Anh zu § 64 Rn 55.1) sowie zur Aussetzung des gesetzlichen Nachrangs für Forderungen aus Gesellschafterdarlehen (Anh. zu § 64 Rn 135.1). Jüngst wurden die Sonderregelungen für die präsenzlose Beschlussfassung durch das AufbhG 2021 vom 10.9.2021 (BGBl I 4147) erneut bis zum 31.8.2022 verlängert, s. dazu Bayer § 48 Rn 23.4.
SanInsFoG: Siehe zur Aufhebung von § 64 GmbHG durch das SanInsFoG vom 22.12.2020 (BGBl I 3256) und dessen Ersetzung durch die (rechtsformübergreifend konzipierten) Bestimmungen in § 15b InsO nF Kleindiek in § 64 Rn 1.2. Weitere Hinweise zu den Pflichten des Geschäftsleiters zur Überwachung und Bekämpfung bestandsgefährdender Risiken nach Maßgabe von § 1 StaRUG § 43 Rn 31.1 sowie allgemein zur Nutzung des Restrukturierungsverfahrens zur Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und zur Begrenzung des Prognosezeitraums auf zwölf Monate durch § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 InsO nF inkl. der Beschränkung durch § 4 COVInsAG finden sich ua in Anh § 64 Rn 8.1, 20.1, 34.1.
FISG: Anlässlich des FISG vom 3.6.2021 (BGBl I 1534) weist Kleindiek auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüfung hin; s. dazu § 57g Rn 1.1 sowie § 86 Rn 1.1. Die Neuregelungen sind auf Abschlussprüfungen für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz: Zur Aufhebung der bisher in § 20 Abs. 2 GwG geregelten "Meldefiktion" durch das Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten vom 25.6.2021, BGBl I 2083, und der nun vorliegenden Meldepflicht, siehe näher § 40 Rn 6.2.
FüPoG II: Anlässlich des FüPOG II vom 7.8.2021 (BGBl I 3311) hat Bayer § 36 GmbHG vollständig neu kommentiert. Darüber hinaus legt er eine Erstkommentierungen zu den neuen § 77a GmbHG und § 10 EGGmbHG vor. Weitere Hinweise zum FüPoG II ua zur temporären "Auszeit" vom Geschäftsführeramt finden sich in § 38 Rn 1.1 von Kleindiek.
DiRUG: Auch wenn die Neuregelungen durch das DiRUG vom 5.7.2021 (BGBl I 3338) überwiegend erst zum 1.8.2022 in Kraft treten, so ist die Online-Gründung schon Gegenstand vielfältiger Diskussionen. Bayer liefert daher eine komplette Neubearbeitung des § 2 GmbHG. Auch die Musterprotokolle im Anhang zu § 2 wurden auf den neuesten Stand gebracht. Weitere Hinweise etwa zu den ergänzten gesetzlichen Vorgaben über die Disqualifikation von Personen als Geschäftsführer finden sich von Kleindiek in § 6 Rn 20.1. Auch die auf dem DiRUG basierenden Gesetzesänderungen außerhalb des GmbHG finden Berücksichtigung, denn diese haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaftsform der GmbH: Das gilt etwa für die geänderten gesetzlichen Bestimmungen zu den Handelsregisteranmeldungen und zur Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen und sonstigen Tatsachen (s. dazu § 39 Rn 8.1 und 8a.1) oder auch die Umstellung des Systems der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen (dazu Anh § 42a Rn 1.1 und § 58d Rn 10.1). Erstmals vorgelegt wurde schließlich die Übergangsregelung des § 11 EGGmbHG.
MoPeG: Das vielbesprochene MoPeG vom 10.8.2021 (BGBl I 3436) berücksichtigt Bayer in § 40 GmbHG. Die Änderungen treten am 1.1.2024 in Kraft, s. hierzu § 40 Rn 8.1.
Aktuelle Rechtsprechung: Auch auf richtungsweisende Rechtsprechung wird in der Online-Fassung des Lutter/Hommelhoff hingewiesen, so etwa auf das BGH-Urteil zur negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste in § 16 Rn 26.1, 36.1 oder zur Eintragung einer gemeinnützigen UG als "gUG (haftungsbeschränkt)" in § 5a Rn 56.1.
Product details
Edition:
20
Number of Pages:
2116
Publication Date:
2019-11-30
Publisher:
Schmidt , Dr. Otto
Languages:
Original:
German
ISBN10:
3504325038
ISBN13:
9783504325039
GPSR Manufacturer Reference:
Weight:
1774 g
Height:
156 cm
Width:
216 cm
Thickness:
71 cm
Currently sold out