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DIE Entscheidungshilfe
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In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: "Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäß § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann." (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02)
Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Product details
Binding:
Paperback
Edition:
9
Number of Pages:
31
Publication Date:
2022-06-07
Publisher:
Asgard Verlag
Languages:
Original:
German
ISBN10:
3537657072
ISBN13:
9783537657077
Weight:
53 g
Height:
103 cm
Width:
204 cm
Thickness:
5 cm
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