Der zunehmende Priestermangel in der röm.-kath. Kirche führt dazu, dass das Amt des Pfarrers in zahlreichen Pfarrgemeinden nicht besetzt werden kann und sich die traditionelle Gestalt der Leitung einer Pfarrgemeinde verändert. Angesichts dieser Entwicklung haben sich Pastoralpraktiker in den Bistümern und Pfarrgemeinden sowie Bischöfe und Pastoraltheologen auf die Suche nach Alternativen begeben.
Eine neue Form der Leitung einer Pfarrgemeinde ermöglicht c. 517 § 2 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Er erlaubt den Diözesanbischöfen " im Falle des Priestermangels ", Diakonen und nichtgeweihten Personen-(gruppen) die "Teilhabe an der Ausübung der Hirtensorge für eine Pfarrei" zu übertragen. Bislang ist die Anwendung der dadurch ermöglichten Form der Gemeindeleitung in den Pfarrgemeinden im deutschsprachigen Bereich kaum erforscht. Diese Lücke wird durch eine empirische Untersuchung, deren Genese und Ergebnisse in dieser Publikation vorgestellt werden, gefüllt.